Nicht erlaubt sind Medien die..

   - dem Prinzip der Liebe widersprechen. Dazu gehören denunzierende,
      beleidigende oder rassistische Aussagen, Hassparolen,
      pornographische Inhalte etc.

   - gegen gültiges deutsches Recht verstoßen und insbesondere die
      illegale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Medien.

   - politisch motiviert worden sind. Diese Plattform darf nicht genutzt
      werden um eine politische Meinung zu vertreten.

   - Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung darstellen.

Medien die nach gültigem Recht nur für Volljährige geeignet sind, müssen explizit als FSK18-Medien gekennzeichnet werden.

Beachten sollten Sie,...

- dass diese Bibliothek sich "Persönlichkeiten" nennt. Medien sollten ein Ausdruck der Persönlichkeit des Einstellers sein. Andere Medien sind nur in sehr engen Grenzen zugelassen. Insbesondere sind jene Medien gemeint, die im Internet kursieren, per eMail verbreitet werden oder in diversen Sammlungen schon viele male woanders zu finden sind. IRCLOVE-Persönlichkeiten hat den Anspruch sich davon abzuheben. Diese Medien werden angemahnt oder gelöscht, was Abzüge vom LoveIndex einbringt.

- dass Medien immer richtig einsortiert werden. Hiermit sind die Kategorien und Unterkategorien gemeint (Foto-Urlaub, Gedicht-Liebe), nicht die vom Nutzer selbst angelegten Ordner.

- es gibt die Unterkategorie "Sonstiges", diese ist nur ein Notbehelf und darf nur dann Verwendung finden, wenn auch annähernd keine andere Unterkategorie passend ist. Diese Einsortierung wird überprüft. Medien, die unter "Sonstiges", oder offensichtlich falsch einsortiert wurden, können ohne Vorwarnung gelöscht werden.

- dass doppelte Medien nicht gestattet sind. Das gilt sowohl in der eigenen Bibliothek, als auch im Medienbrowser als Ganzem. Wenn sie z.B. ein Gedicht einstellen, dass sich in einer anderen Bibliothek bereits findet, dann wird dieser doppelte Eintrag angemahnt. Der Medienbrowser bietet eine komfortable Suchfunktion, um mit ein paar markanten Stichworten doppelte Texte zu finden. Bitte überprüfen sie Ihre Medien daraufhin, bevor Sie diese einstellen.

- dass der Anteil an Fremdwerken in einer persönlichen Bibliothek ein gewisses Maß nicht überschreiten sollte. Abgesehen von leicht begangenen Urheberrechtsverletzungen ist eine persönliche Bibliothek voller Fremdwerke ein Widerspruch in sich.

- dass beim Einstellen von Bildern diese vorher geschnitten, nachbearbeitet und insbesondere auf ein webübliches Format gebracht werden sollten. Bilder direkt aus der Kamera sind äußerst unvorteilhaft. Sie werden in originaler Größe gespeichert, nur in maximal zulässiger Größe dargestellt und verbrauchen unnötigerweise Platz, der allen anderen dann fehlt. Eine Darstellung in maximaler Größe ist für viele Betrachter unkomfortabel. Keiner möchte immer scrollen müssen. Erfahrungsgemäß sollte ein Bild eine Seitenlänge von 5-800 Pixeln nicht überschreiten.

- dass Bilder nur im Format "jpg" hochgeladen werden. Andere Formate "bmp", "tif" etc. verbrauchen deutlich mehr Speicherplatz und das problemlose Betrachten ist nicht immer für alle Nutzer möglich.

- dass viele ähnliche Medien in einem Ordner für den Betrachter langweilig wirken. Er wird sich 5 davon anschauen und dann weitersurfen. Die Folge ist, dass die wirklich guten Medien keine Beachtung finden werden. Qualität sollte eindeutig Vorrang vor Quantität bekommen.

Nachtrag:

Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass es um ein Großes Ganzes geht. Der Einzelne neigt dazu nur seine eigene Bibliothek wahrzunehmen, doch diese ist nur ein Teil, eine unter vielen und alle zusammen bilden den Medienbrowser und sollten entsprechend harmonieren.

Erotische Medien sind erlaubt, pornographische nicht, worin besteht jetzt der Unterschied?

Pornographische Medien haben, im Unterschied zu erotischen, keinen künstlerischen Anspruch. Die direkte Darstellung von Geschlechtsteilen oder eines Aktes wäre Pornographie. Dieses genau nicht direkt zu zeigen, sondern ahnen zu lassen, wäre Erotik.

In Zweifelsfällen stellen Sie bitte Ihre Medien erstmal mit einer hohen Sicherheitsstufe ein, also nicht öffentlich, und wenden Sie sich an einen Administrator. Dieser wird über Grenzfälle entscheiden und Ihnen sagen, welche Medien Sie öffentlich stellen können.

Bitte beachten Sie immer den Jugendschutz und setzen beim Einstellen das entsprechende Häkchen.